Als Heilpraktikerin für Psychotherapie rechne ich nicht mit den Krankenkassen ab, so dass die Kosten in der Regel privat zu tragen sind. (Ausnahmen siehe Kosten/Abrechnung).
Die Vorteile, die sich daraus für den Beginn einer Psychotherapie für Sie ergeben können, sind oftmals nicht bekannt:
- Keine Datenweitergabe an Ihre Krankenkasse. Dadurch entstehen keine Komplikationen oder Kosten bei einem Krankenkassenwechsel oder beim Abschluss einiger Versicherungen.
- Keine langen Wartezeiten auf Termine.
- Eine „echte“ Therapiestunde von vollen 60/90 Min.
- Individuelle Unterstützung auch außerhalb der Sprechstunden via E-Mail.
- Termine können individuell und nach Bedarf ausgemacht werden.
Für einige stellt die Selbstfinanzierung einer Psychotherapie eine große Investition dar. Im ersten Moment kann der Gedanke aufkommen „Kann/ will ich mir das leisten?“. Bevor solche Überlegungen verhindern, dass Sie für sich selbst sorgen und den oft wichtigen Schritt, sich Hilfe zu holen, nicht gehen, ist sich wichtig sich folgendes bewusst zu machen:
Wenn ihr Bauchgefühl Ihnen sagt, es ist an der Zeit sich Unterstützung zu holen, dann können Sie sich vertrauen. Je öfter und länger solche Impulse ignoriert werden, desto höher die Gefahr, dass die Schwierigkeiten wachsen oder in anderem Gewand wieder auftauchen.
In unserer Gesellschaft spielte die Gesunderhaltung unserer Psyche lange Zeit eine untergeordnete Rolle. Das Verständnis, dass dieser Bereich erstens essentiell ist für die Möglichkeit, unser Leben in Zufriedenheit zu gestalten, aber zweitens auch Zusammenhänge hat zur Gesundheit unseres Körpers, rückt erst jetzt wieder mehr ins gesellschaftliche Bewusstsein. Aus diesem Grund zögern jedoch viele noch, sich in psychischen Krisen Hilfe zu holen und auf dieser Ebene in sich zu investieren. Aber würden Sie auch zögern, wenn es um den Kauf von ein paar Schuhen, eines neuen PC/Handy oder kostenintensiven Freizeitangeboten zur Entspannung geht? Oder würden Sie sich sagen: „Es ist wichtig, dass ich mir das jetzt gönne.“?
Da eine Therapie nicht unmittelbar mit einem Hochgefühl (wie es ja z.B. häufig nach einem Schuhkauf der Fall ist) einhergeht, sondern zunächst eher ungeliebte Probleme ins Zentrum gerückt werden, hat man nicht das Gefühl, dass man sich etwas gönnt. Das Gefühl der Besserung tritt möglicherweise auch nicht sofort ein, aber Schritt für Schritt werden Sie merken, dass sich Dinge und Ansichten in Ihrem Leben ändern und am Ende werden Sie stolz sein, dass Sie es gemacht haben.
Jeder Reifeprozess braucht eine Krise, die man überbrücken muss und zu der man Lösungswege findet. Dabei kann eine Therapie helfen.
Die Sitzungen können aber müssen nicht wöchentlich verlaufen. Sie können sogar nur einmal im Jahr kommen – ganz wie Sie es brauchen und sich leisten können!
Abrechnung Heilpraktiker Psychotherapie
Der Heilpraktiker für Psychotherapie ist in der Honorarfindung grundsätzlich frei (§ 145, § 611 BGB). Bei Behandlungsbeginn kommt ein Dienstvertrag gem. §§ 611–630 BGB zustande.
In der Regel ist der Patient Selbstzahler, da die Pflichtkrankenkassen die Kosten für Heilpraktiker Psychotherapie üblicherweise nicht übernehmen. Grundsätzlich besteht jedoch die Möglichkeit, sich um eine Erstattung der Kosten zu bemühen.
Selbstfinanzierte Honorare für Psychotherapie, Coaching und Supervision können Sie in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Sie werden als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen?
Die Krankenkasse bezahlt die Behandlung durch einen Heilpraktiker nur, wenn eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung oder eine entsprechende private Versicherung abgeschlossen wurde, oder aber auch, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass eine Psychotherapie anderweitig nicht gefunden werden kann. Dies können wir im Rahmen eines Beratungsgesprächs erörtern.
In Ausnahmefällen gibt es die Möglichkeit eines Antrags auf Kostenübernahme:
Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in den nächsten zwei bis drei Monaten keinen Therapieplatz bei einem kassenärztlich zugelassenen Therapeuten in Ihrer Nähe bekommen, sollten Sie von Ihrer Krankenkasse verlangen, dass sie die Kosten für die Therapie übernimmt, da die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet sind, die Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Dazu muss der Therapeut die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde haben – was bei mir als Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie der Fall ist.
Weisen Sie die Nichtverfügbarkeit eines kassenzugelassenen Therapeuten nach, indem Sie sich Namen und Adressen der von Ihnen kontaktierten Kassen-Therapeuten (die Ihnen keinen Termin anbieten können) mit Datum notieren. Reichen Sie die Liste zusammen mit einem formlosen Schreiben und dem Betreff „Antrag auf Kostenübernahme einer ganzheitlichen Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz gemäß § 13 Abs. 3 SGB V“ bei Ihrer Krankenkasse ein. Der § 13 Abs. 3 SGB V Sozialgesetzbuch gibt folgende Regelung vor:
„Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war.“ Die Notwendigkeit können Sie durch einen Arzt bestätigen lassen.
Die Kosten werden ab Erstattungsdatum übernommen. Daher sollten Sie den Antrag auf Kostenerstattung früh stellen. Bis zur Kostenübernahme müssten Sie Sitzungen selbst bezahlen.
Abrechnung mit privaten Krankenkassen?
Voraussetzung ist in der Regel, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers Psychotherapie mit versichert hat. Falls ein Patient die Möglichkeit hat, die Therapiekosten bei seiner privaten Krankenkasse einzureichen, werden maximal die Beträge erstattet, die in der Gebührenordnung für Heilpraktiker aufgeführt sind.
Diese Gebührenordnung für Heilpraktiker datiert aus dem Jahr 1985 und wurde seitdem nicht mehr aktualisiert. Da die Vergütung den wirtschaftlichen Anforderungen der Gegenwart nicht mehr entspricht, sollte im Behandlungsvertrag mit dem Patienten der erhöhte Abrechnungssatz geklärt sein.